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Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung

Reinhard KäfferleinReinhard Käfferlein

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Use cases

About

Die Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung nach § 5 BBiG umfassen fünf zwingende Bestandteile: Bezeichnung des Ausbildungsberufes, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. Diese Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung Mindmap strukturiert die gesetzlichen Vorgaben für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Die Ausbildungsdauer ist auf zwei bis drei Jahre festgelegt. Das Ausbildungsberufsbild definiert die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Ausbildungsrahmenplan dient als Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung. Diese Mindestinhalte einer Ausbildungsordnung Vorlage eignet sich für Ausbilder, Personalverantwortliche und Berufsschullehrer, die die rechtlichen Grundlagen der Berufsausbildung verstehen und vermitteln müssen.

Terms and Conditions

When to use this template

Ausbildungsberater und Referenten in Industrie- und Handelskammern

Erstellung einer neuen Ausbildungsordnung für einen anerkannten Ausbildungsberuf

Berufsschullehrer und Dozenten für Berufspädagogik

Unterrichtsvorbereitung zum Thema Berufsbildungsrecht

Personalverantwortliche und Ausbildungsleiter in Unternehmen

Überprüfung bestehender Ausbildungsordnungen auf Vollständigkeit

How to use this template

Step 1

Vorlage in Xmind öffnen

Öffnen Sie die Vorlage in der Xmind-App, um die Struktur der gesetzlichen Mindestinhalte nach § 5 BBiG einzusehen.

Step 2

Berufsspezifische Details und Anforderungen anpass

Ergänzen Sie die Hauptknoten um spezifische Angaben zum Ausbildungsberufsbild sowie zur individuellen Ausbildungsdauer und den Prüfungsanforderungen.

Step 3

Ausbildungsrahmenplan vervollständigen und exporti

Strukturieren Sie die zeitliche Gliederung im Ausbildungsrahmenplan und exportieren Sie die fertige Mindmap als PDF für Ihre Schulungsunterlagen.

Frequently asked questions

Die Mindestinhalte sind: Bezeichnung des Ausbildungsberufes, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. Diese sind in § 5 BBiG festgelegt.

Die Ausbildungsdauer soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen.

Das Ausbildungsberufsbild beschreibt die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Ausbildungsrahmenplan gibt eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung dieser Vermittlung.

Die Ausbildungsordnung wird vom zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen, basierend auf § 5 BBiG.

Ja, die Vorlage kann in Xmind geöffnet und an die spezifischen Anforderungen eines Ausbildungsberufs angepasst werden.

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